Fachanwaltschaft

Was bedeutet Fachanwältin?

— im Gegensatz zu beispielsweise "Expertin" oder "Spezialistin" —

Fachanwältin kann werden, wer über besondere theoretische Kenntnisse  und besondere praktische Erfahrungen auf einem Rechtsgebiet verfügt:

Besondere theoretische Kenntnisse  und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. (§2, Abs.2 Fachanwaltsordnung)

Weitere Informationen dazu finden Sie auch bei der Bundesrechtsanwaltskammer: https://brak.de/fuer-verbraucher/anwaltssuche/fachanwaelte/

Ganz konkret heißt das, dass

  • nach langjähriger rechtsanwaltlicher Tätigkeit,
  • Nachweis einer erheblichen Anzahl gerichtlich und außergerichtlich geführter Mandate und
  • Abschluss einer Zusatzausbildung

vor der Rechtsanwaltskammer eine besondere Prüfung abgelegt werden kann, nach deren Bestehen die gesetzlich geschützte Bezeichnung "Fachanwältin für ..." geführt werden darf.

Zudem muss die Fachanwältin vor der Rechtsanwaltskammer jährlich nachweisen, dass sie sich fortwährend auf dem betreffenden Gebiet weitergebildet hat. Ansonsten würde die Fachanwaltschaft umgehend aberkannt  und die besondere Bezeichnung dürfte nicht länger geführt werden.

Das unterscheidet Fachanwälte von selbsternannten Experten für ..., Spezialisten für ..., etc.

Wenn Sie sich über den Fachanwaltsstatus eines Rechtsbeistands informieren möchten, so können Sie das objektiv und neutral tun über das

Ich besitze die Fachanwaltschaften

  • Fachanwalt für Familienrecht
  • Fachanwalt für Sozialrecht

Für Sie als Mandant bedeutet das, dass Sie mit mir eine ausgewiesene und erfahrene Fachfrau auf diesen Rechtsgebieten an Ihrer Seite haben, die Sie auch bei ungewöhnlichen und komplexen Fallkonstellationen richtig und umfassend beraten und wirkungsvoll vertreten wird.